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Grunderwerbsteuer ungerecht

Grunderwerbsteuer fällt (fast) immer beim Erwerb eines Grundstücks und einer Immobilie an. Die Höhe des Steuersatzes beträgt je nach Bundesland 3,5 - 6,5 % des Kaufpreises. Aber auch die Notarkosten sind nicht zu verachten. Je nach Größe und Grundstückswert können sie zwischen einem und drei Prozent vom Kaufpreis ausmachen. #







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