Hofener Straße uneingeschränkt für Weingärtner befahrbar





In einem offenen Brief, der auch Oberbürgermeister Fritz Kuhn zuging, hatte die Genossenschaft "Weingärtner Bad Cannstatt" geschrieben, die "Weingärtner fühlen (sich) durch die Sperrung nach wie vor als Verlierer". Der Zugang zu den Weinbergen sei auch an Samstagen, Sonn- und Feiertagen "wirtschaftlich wichtig". Dazu stellte die Stadtverwaltung am 3. April klar: Für die Weingärtner hat sich im Vergleich zum vergangenen Jahr nichts geändert. Trotz der Sperrung ist und bleibt die Hofener Straße für den landwirtschaftlichen Verkehr uneingeschränkt zugänglich. Das bezieht sich auf die Weingärtner wie auch auf Erntehelfer und ihre Fahrzeuge. Das entsprechende Verkehrsschild an den Halbschranken ist dahingehend unverändert eindeutig: "Landwirtschaftlicher Verkehr frei." Um den Zugang zu den Weinbergen zu gewährleisten, hatte die Verwaltung beim Verkehrsversuch im vergangenen Jahr die Ausführung und Positionierung der Halbschranken mit Anliegern und Weingärtnern extra abgestimmt. Auch der neue Versuchsansatz wird die Weingärtner nicht schlechter stellen. Die Hofener Straße wird im neuen Verkehrsversuch 2014 samstags von 13 Uhr bis 22 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 6 bis 22 Uhr für den Durchgangsverkehr gesperrt. Dieser Verkehrsversuch soll Grundlage für eine dauerhafte Lösung sein, die dann ab 2015 gelten könnte.

In einem offenen Brief, der auch Oberbürgermeister Fritz Kuhn zuging, hatte die Genossenschaft "Weingärtner Bad Cannstatt" geschrieben, die "Weingärtner fühlen (sich) durch die Sperrung nach wie vor als Verlierer". Der Zugang zu den Weinbergen sei auch an Samstagen, Sonn- und Feiertagen "wirtschaftlich wichtig".



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